Guten Tag liebe Leser liebe Leser,

wir freuen uns, Ihnen heute die März-Ausgabe des EY Law Newsletters zu schicken. Auch dieses Mal haben wir wieder interessante Beiträge aus der EY Law Praxis für Sie.

Was sind die Top-Themen dieser Ausgabe?

Unsere Kolleginnen aus dem Arbeitsrecht beleuchten anhand einer aktuellen Entscheidung das digitale Zugangsrecht von Gewerkschaften zu Betrieben des Arbeitgebers. Zudem finden Sie einen Überblick unseres Kartellrechtsteams über die Entwicklungen im Bereich der sog. Outbound-Investitionen und deren mögliche Auswirkungen auf Transaktionen. Abschließend widmen wir uns der Kommunalabwasser-Richtlinie – kurz KARL – und den Folgen für die Pharma- und Kosmetikindustrie.

Darüber hinaus finden Sie wie gewohnt eine Zusammenstellung wichtiger gesetzlicher Neuerungen und aktueller Entscheidungen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten.

Zu den Top-Themen und zu den weiteren lesenswerten Beiträgen aus unserer Law-Praxis gelangen Sie durch einen Doppelklick auf den jeweiligen Link im Inhaltsverzeichnis. Auf die Artikel der zurückliegenden Ausgaben erhalten Sie über unseren Newsroom auf der Homepage Zugriff.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre. Unsere Autorinnen und Autoren stehen Ihnen selbstverständlich für Fragen zu den jeweiligen Beiträgen oder zu anderen rechtlichen Themen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Herzliche Grüße
Ihr 
 
 
 
 
 
 
Office: +49 711 9881 25772
christian.f.bosse@de.ey.com
 
 
 
 
 
 
 
 
 
EY Law Newsletter Ausgabe März 2025
 
 
 
 
 

Kein digitales Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb
Bärbel Kuhlmann, Stephanie Rüschenbaum

Aufgrund der aktuellen Veränderungen in der Arbeitswelt scheint bei Gewerkschaften ein immer größer werdendes Bedürfnis zu bestehen, ihre (potenziellen) Mitglieder auch über digitale Kanäle zu erreichen. Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht jedoch Ansprüche einer Gewerkschaft gegenüber einem Unternehmen, ihr solche Zugänge zu gewähren, weitestgehend abgelehnt (BAG, Urteil vom 28.01.2025 – Az.: 1 AZR 33/24). Dies ist ein begrüßenswertes Urteil, da ansonsten Arbeitgeber im digitalen Zeitalter gleichsam zum „Helfer der Gewerkschaften“ mutieren würden.

 
 
 
 

Outbound Investments: Eine weitere Sicherheitslücke der EU könnte geschlossen werden 
Dr. Nils Gildhoff, LL.M.

Die Europäische Kommission hat am 15.01.2025 eine Empfehlung zur Überprüfung sogenannter Outbound Investments in Technologiebereichen mit entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche Sicherheit der EU abgegeben. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, einen umfassenden Bericht zu diesen Drittstaaten-Investitionen vorzulegen. In der Folge könnte ein neues Kontrollregime für die von der Empfehlung erfassten Unternehmenszusammenschlüsse entstehen.

 
 

Kommunalabwasser-Richtlinie KARL: Pharma- und Kosmetikindustrie in der Pflicht
Christine Hohenstein-Bartholl, Dr. Tristan Kalenborn

Mit der KARL wird für kommunales Abwasser eine vierte Reinigungsstufe zum Herausfiltern von Mikroschadstoffen eingeführt. Zur Kostenübernahme wird die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung herangezogen. Dieses bereits in anderen Bereichen etablierte Finanzierungsinstrument gilt damit künftig erstmalig auch in der kommunalen Abwasserentsorgung. Adressaten dieser erweiterten Herstellerverantwortung sind insbesondere die Pharma- und die Kosmetikindustrie.

 
 
 
 
 
 
Die weiteren Themen unseres Newsletters

Arbeitsrecht
Digital Law
Financial Services
Kartellrecht
Turkish Desk
 
 
 
 
 
510px banner width (flexible height)
 
Webcast am 8.April 2025 | 10:00 - 11:00 Uhr
 
 
KI in der Cybersecurity: Wie künstliche Intelligenz Prävention und Reaktion in der Cybersecurity verändert

Cyberbedrohungen werden immer komplexer und zahlreicher. Künstliche Intelligenz (KI) bietet dabei innovative Lösungen zur Verbesserung der Cybersicherheit. In unserem Webcast geben wir einen tiefgehenden Einblick in die transformative Wirkung von KI in der Cybersicherheit.

 
 
 
 
 
Tax Webcast1.jpg
 
Tax Webcast Quarterly | 14.03.2025
 
 
Das neue Jahr ist noch nicht alt und die Finanzverwaltung hat bereits einige wichtige BMF-Schreiben veröffentlicht. Im Rahmen unseres Webcasts beleuchten wir insbesondere den nach über 13 Jahren aktualisierten sog. Umwandlungssteuererlass vom 02.01.2025 und stellen Ihnen die relevanten Änderungen vor. Wir geben Ihnen einen komprimierten Überblick über die Vielzahl an Neuerungen, von ausländischen Umwandlungen über die Nachspaltungsveräußerungssperre bis hin zur Gesamtplanrechtsprechung.

 
 
EY Steuernachrichten
 
 
Seit den Neuregelungen durch das Wachstumschancengesetz können Unternehmen im Rahmen der Forschungszulage Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens geltend machen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hat nun das Antragsverfahren angepasst.
 
 
realestate.jpg
 
Pressemitteilung
 
 
Nach zwei Jahren mit deutlichen Rückgängen des Transaktionsvolumens (2022: -40 Prozent; 2023: -56 Prozent) hat sich der deutsche Immobilien-Investmentmarkt im Jahr 2024 bei insgesamt 34,9 Milliarden Euro stabilisiert (2023: 29,3 Milliarden Euro) und verzeichnet damit erstmals seit dem Jahr 2021 wieder ein Wachstum. Auch wenn diese Stabilisierung auf niedrigem Niveau geschieht, ist der Abwärtstrend gestoppt. Zum Vergleich: 2021 wurde ein Rekordvolumen von 113,8 Milliarden Euro verzeichnet – geht damit auch eine spürbare Aufhellung des Investitionsklimas einher. Das ist ein Ergebnis des diesjährigen „Trendbarometers Immobilien-Investmentmarkt“, für das EY Real Estate eine Umfrage unter rund 150 am deutschen Immobilienmarkt aktiven Akteuren durchgeführt hat. Ganze zwei Drittel (67 Prozent) von ihnen erwarten auch in diesem Jahr ein steigendes Transaktionsvolumen.
 
 
News internationaler Mitarbeitereinsatz
 
 


Seit 01.01.2025 gelten höhere Gehaltsschwellen: Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat Deutschland ein starkes Zeichen für die gezielte Anwerbung hoch qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten gesetzt. Die Modernisierung der Regelungen hat insbesondere Akademikern, Menschen mit Berufsausbildung und IT-Spezialisten aus dem Ausland neue Türen geöffnet. Für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt müssen allerdings die jeweils einschlägigen Gehaltsschwellen erreicht werden. Sie orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und haben sich zum 01.01.2025 daher entsprechend erhöht. Arbeitgeber sind nun gefordert, die Auswirkungen dieser Änderungen auf ihre Beschäftigungsverhältnisse zu prüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
 
 
 
 
 
 

EY Law Preference Center
Wir informieren monatlich über aktuelle rechtliche Themen. Wenn Sie an unserem Newsletter und dem Law Quarterly Webcast interessiert sind, können Sie sich hier anmelden.

 
 
 
 
 
 
LinkedIn  Twitter  Facebook  YouTube
 
Manage preferences | from Law Newsletter | from all marketing communications



EY | Building a better working world

© Ernst & Young Law GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 2025
Alle Rechte vorbehalten.

www.de.ey.com  |   Datenschutzerklärung  |   Impressum

Geschäftsführer: RA Dr. Christian Bosse, Dr. Klaus Knipschild, RA/StB Prof. Dr. Michael Schaden, Dr. Christian Philipp Steger
Gesellschafter: RA/StB Dr. Henrik Ahlers, WP/StB Hubert Barth, RA Dr. Cornelius Grossmann, RA/Notar Dr. Klaus Knipschild, RA/StB Prof. Dr. Michael Schaden, RA/StB Dr. Hartmut Winkler

Sitz der Gesellschaft: Stuttgart - Rechtsform der Gesellschaft: GmbH - Amtsgericht Stuttgart - HRB 725259 - VAT DE 257954546

Haftungsausschluss: Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young Law GmbH und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden.

Datenschutzhinweis: Um Ihnen aktuelle, auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmte Informationen und Einladungen zuschicken zu können, nutzen die EY-Mitgliedsunternehmen ein gemeinsames internationales System zur Pflege und Verwaltung Ihrer persönlichen Kontaktdaten. Falls Sie dieses Angebot von EY nicht nutzen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail an ey.crm@ey.com.